Jedes Unternehmen hat sie – bewusst oder nicht: eine Inhaberstrategie. Sie gießt die Vorstellungen der Gründer und Eigentümer in ein Fundament, das danach die Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens ist. Sie regelt, für was das Unternehmen steht, wie dort gewirtschaftet wird und wie langfristige Prosperität gesichert werden soll. Oft ist es eine Mischung aus wirtschaftlichen Prinzi-pien und marktlichen Ansprüchen – aber eben auch aus den individuellen ehernen Grundsätzen der Gründer und Eigner, die Richtschnur sind, wie man miteinander umgeht und wie man nach au-ßen auftritt.
Doch was für das eigene Unternehmen zur unternehmerischen Weitsicht gehört, wird nur allzu oft im Bereich des persönlichen Vermögensmanagements und des Family Offices vernachlässigt – mit später oft problematischen Folgen.
Denn die Inhaberstrategie ist der Nukleus der „Family Governance“ – sie beantwortet für die Famili-enmitglieder Fragen wie „Was hält uns zusammen?“, „Für was stehen wir als Familie?“ oder in die Zukunft gerichtet „Für was oder wen wollen wir in den kommenden 30, 50 oder gar 100 Jahren in diesem Verbund zusammenbleiben?“. Die Inhaberstrategie enthält den „Wertekompass“ der Familie und ist damit Koordinaten-System für die Familienmitglieder, aber auch den Family Officer.
Und sie verbindet bestenfalls die Werte der Familie mit denen des familieneigenen Unternehmens, in dem sie die DNA der Familie mit dem USP des eigenen Unternehmens verknüpft. Doch auch wenn für beide Typen, das Familienunternehmen und das eigene Family Office am Ende des Tages kongruente Regeln gelten, so sind es doch nicht zwingend dieselben. Denn es gibt gute Gründe, die Prinzipien aus dem Unternehmen nicht 1:1 ins Family Office zu übertragen, etwa wenn es um Rol-lenverteilungen oder Konflikte innerhalb verschiedener Familienstämme geht, über denen das ge-meinsame Family Office als neutrale Instanz „stehen“ sollte.
Daher ist es unablässig, dass auch das Family Office eine eigene Inhaberstrategie benötigt – doch es wird oft übersehen. Und genau dieses Versäumnis ist dann häufig Anlass für vermeidbaren Streit unter den Familienmitgliedern. Es lohnt sich also auch hier klare und eindeutige Regeln zu definie-ren.
Sind diese Regeln festgehalten, dann ist es unerlässlich sie einmal systematisch mit dem Wissen und Wollen aller Familienmitglieder zu verproben, um so herauszufinden, ob sie allen bekannt sind und auch gleichlautend interpretiert werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass beispielsweise Streit unter mehreren Gesellschafterstämmen darüber, wer in die operative Verantwortung des Unter-nehmens nachfolgen kann oder darf und wer nicht, vermieden wird.
Manche Familien projizieren ihre Werte in die kommenden Generationen und übersehen dabei, dass nachfolgende Generationen möglicherweise andere Vorstellungen von diesen Werten oder dem von ihnen abgeleiteten Regelverständnis haben. Hier ist es erforderlich, eine Feinjustierung vorzunehmen, d.h., die Schnittmenge zwischen dem Verständnis der übergebenden und der über-nehmenden Generation zu definieren.
In vielen Fällen gelingt dies nicht ohne fremde Hilfe.
Die Opus Au Lac bietet diese Hilfe an und berät Unternehmerfamilien in Fragen ihrer Inhaberstrate-gie und der „Family Governance“.
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