Akuter Handlungsbedarf bei Familienstiftungen

Das neue Stiftungsregistergesetz lässt die Uhr bei Familienstiftungen ticken:

Zum 1. Januar 2026 tritt das neue Stiftungsregistergesetz in Kraft. Alle bestehenden Familienstiftungen müssen sich dort bis zum 31. Dezember 2026 eintragen. Doch anders als beim Transparenzregister sind dort auch die Satzung sowie sämtliche Satzungsänderungen einzurichten. Die Familienstiftung wird dadurch für die Öffentlichkeit „gläsern“ – was nicht immer gewollt und sinnvoll ist.
Was es damit auf sich hat und wie sich Ungewolltes vermeiden lässt, erklärt Opus-Mitgründer Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller in seinem neuen Video hier.

 

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